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Interessengemeinschaft gem. e. V. Bunker-Fuchsbau
Neue Meldungen !
... und hier der Artikel der MOZ v. 14. Oktober 2009 ... Es steht in der Berichtigung auch nur eine Gegendarstellung des Vereins, dass inhaltlich vom Autor des Artikel trotz redaktioneller Kontrolle falsch wiedergegeben wurde noch die Tatsache, dass die OV-Aufhebung ausschließlich die Beschilderung betrifft. Die Einschränkung der Eigentumsrechte (Betretungsverbot der unbefestigten Flächen und Wege) ist damit weiterhin gültig, bis eine Freigabe durch das zuständige Landesamt nach erfolgten Sicherungsarbeiten vorgenommen werden kann ! Das haben Verein und Eigentümerin so (s. h. diese HP in den Kopien der amtlichen Schreiben) und nicht anders schriftlich vom zuständigen Landesamt bekommen ! Dies alles verschweigt der MOZ-Artikel, obwohl die entsprechenden Kopien der amtlichen Schreiben auch auf dieser HP nachzulesen sind ! Kein einziges Wort davon, dass nicht nur die Überschrift vom nachstehenden Artikel schlichtweg falsch ist ! Es hat keine Behörde den Darstellungen der IG gem. e. V. widersprochen ! Hat die MOZ es nötig, wissentlich so falsch zu berichten ??? Der Vorstand entscheidet unverzüglich, ob ein Anwalt mit der Einreichung der Beschwerde beim Deutschen Presserat zu beauftragen ist; es sieht sehr danach aus ...
... und hier der Artikel der MOZ v. 13. Oktober 2009 ...
Das soll, entsprechend nebenstehenden Artikels der MOZ, das Ergebnis der Recherche gewesen sein ? Die Interessengemeinschaft gem. e. V. prüft derzeit die Beschwerdemöglichkeit beim Deutschen Presserat !
So berichten andere Zeitungen über die Bürgermeinung zur Arbeit des meistbietenden Käufers : 7:40h, aktualisiert 22.01.09, 21:20h WETTELRODE / MZ. Der Wald nahe Wettelrode sieht verwüstet aus. Der "Kamp" - wie das Fleckchen Erde heißt, auf das nicht nur Wettelröder derzeit mit Entsetzen schauen - sieht nicht mehr aus wie ein Wald. Verärgerschlag in einem historischen Waldstück So jedenfalls sieht es Bürgermeister Peter Matthes und er hat nach eigenen Angaben die Leute im Dorf hinter sich. Der "Kamp" - er befindet sich in privater Hand - wurde schon vor geraumer abgeforstet. Allerdings, so der zuständige Abteilungsleiter beim Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF) Süd in Weißenfels, Hartwig Jork, auf Anfrage der MZ, seien 40 Prozent des Waldvorrates auf der Fläche geblieben. Und so sei die Abholzung gesetzeskonform. "Laut Waldgesetz hat sich der Eigentümer korrekt verhalten, aus forstfachlicher Sicht ist das, was dort passiert ist, aber unverständlich", so Jork. "Als Behörde können wir da leider nichts tun." Und genau das bringt Bürgermeister Matthes auf die Palme. "Wenn ich privat einen Baum fällen möchte, muss ich mir das genehmigen lassen und Ersatzpflanzungen vornehmen. Warum kann ein privater Waldbesitzer tun und lassen, was er will ohne Rücksicht auf die Umwelt zu nehmen?", fragt Matthes. Zumindest wollen die Wettelröder nicht glauben, dass die Abforstung wie sie nahe des Kunstteiches geschehen ist, den Vorschriften entspricht. Da seien riesige Baumstümpfe stehen geblieben, Unmengen von Kleinholz liegt herum, die Wege rundherum seien kaum oder nicht mehr begehbar. Machtlos ist auch die Stadt, bei der Matthes als Bürgermeister des Sangerhäuser Ortsteils Wettelrode vorgesprochen hat. Udo Michael, Leiter des Ordnungsamtes und selbst auch Wettelröder, gegenüber der MZ: "Was den 'Kamp' angeht können wir nicht handeln. Wir können lediglich dafür Sorge tragen, dass die Wege, die in städtischem Besitz sind, wieder hergestellt werden." Und, so Michael, man müsse sich wirklich die Frage stellen, ob das ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung sei. "Der 'Kamp' ist ein historisches Stückchen Wald. Jeder Wettelröder kennt den wie seine Westentasche. Dort läuft auch der Kupferschieferflöz aus und an die Oberfläche. Deshalb gibt es dort auch den Bergbaulehrpfad." Was aber zählt: Der "Kamp" ist Privatwald, gehört Jens Grellmann aus Solingen. Und der versteht die ganze Aufregung nicht: "Was wollen die Leute? Es handelt sich hier um Privatbesitz und ich habe nichts getan, was den Gesetzen widerspricht", so der Solinger auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung. Die Natur werde laut Grellmann selbst dafür Sorge tragen, dass der Wald eines Tages wieder so aussehen werde wie früher. Er habe einigen Leuten erlaubt, sich Brennholz zu holen. Jetzt allerdings überlege er, ob er seinen Wald nicht einzäunt. "Damit verhindere ich gleichzeitig den Wildverbiss", so Grellmann, der den Wettelrödern sogar ein Angebot macht: "Die Leute können den Wald gern von mir kaufen. Das hätten sie auch schon vorher tun können, haben sie aber nicht. Und nun bewirtschafte ich ihn." Bürgermeister Matthes bereitet derweil eine Unterschriftenaktion vor. "Irgendwie müssen wir uns doch wehren." Im Gästebuch der Rosenstadt Sangerhausen GmbH gibt es schon erste Anmerkungen zum Wald, der aus Sicht einiger Besucher keiner mehr ist. Und für Matthes steht fest: "Das kann so nicht bleiben." In der MOZ ist am 21. 08. 2009 (Originalzeitung liegt uns vor!) ein Artikel über den "Solinger" (Herr Grellmann) als Käufer der Forstfläche Ex-"Honecker-Bunker" von der BIMA in Prenden erschienen. "Er" hat den dortigen Wald auch von der BIMA gekauft und jetzt schnell abgeholzt.... Diese Geschichte wiederholt sich nun schon mehrmals !!! ![]()
Hier daneben eine Teilansicht der Seite, da im Internet der Artikel selbst nicht steht !
Unsere jahrelange Arbeit, Material und Sponsoring soll, ohne unsere Rechte daran, so verkauft ?
Interessant ist beim nachfolgenden Artikel der MOZ v. 12.05.2009, dass wesentliche Dinge doch etwas "ungenau" dargestellt wurden und so der Inhalt stellenweise an der Realität deutlich "vorbei geht" ! 1. Das Technische Einzeldenkmal ist kein ausschließlicher DDR-NVA-Gefechtsstand, sondern überspannt europaweit einmalig (s. h. Denkmalbeurteilung d. Landesamtes) die Betriebszeiten der Waffen-SS, NVA und Bundeswehr. 2. "Betriebskosten" sind die Kosten der Denkmalpflege, welche pflichtgemäß nach BbgDSchG der Eigentümer zu tragen hat; weder die Ämter noch die Interessengemeinschaft gem. e. V. sind in der Pflicht ! 3. "Nutzungsentschädigung" heißt in Wirklichkeit z. B. für die Interessengemeinschaft, dass sie monatlich dafür bezahlen soll, dass sie ehrenamtlich für den Gemeinnutz tätig ist ! 4. Bei den "Pachtverhandlungen" wurde deutlich, dass der von der BIMA ausgewählte Käufer nicht bereit ist, auch nur 1 Cent für die Denkmalpflege auszugeben (seine Worte) und nur Geld dafür haben will, wenn die Allgemeinheit nach BbgDSchG zu Recht weiterhin Zugang haben will !
Nachfolgend weitere frühere Pressemitteilungen:
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... und so sah das noch 2005 aus, als die BIMA eifrig einen Nutzer suchte und das nun von Dritten geöffnete Bauwerk (ohne Beleuchtung, ohne ausreichenden Sauerstoff für Besucher, verschimmelt und teils voll Dreck und Beton gekippt) zur Nutzung Vielen anbot ... Doch so konnte es keiner nutzen, weil wegen der enormen Gefährdung für die Öffentlichkeit bei Führungen durch den unterirdischen Teil des Bauwerks es so eben nicht nach geltenden Sicherheitsvorschriften nutzbar war ! ! !
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